TierQuarTier Wien

Ihre Daten für die Spendenabsetzbarkeit

Datenübermittlung: Nutzen Sie das kostenlose Service.

Übermitteln Sie bitte nachstehende Informationen und nutzen Sie das Service für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spenden gemäß des Einkommensteuergesetzes.

Die Übermittlung Ihrer Daten ist nur einmalig notwendig. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und Ihren Namen in selber Schreibweise wie auf dem Melderegister anführen.

Elvis von Markus Puchovich

Ihr persönlicher Kontakt für Fragen


Markus Puchovich
Spendenbetreuung

TierQuarTier Wien
Süßenbrunner Straße 101, 1220 Wien
Email:
spende@tierquartier.at

+43 1 734 11 02 – 133

Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Automatische Regelung der Spendenabsetzbarkeit

Spenden an das TierQuarTier Wien sind seit dem 06.12.2018 steuerlich absetzbar.

Ihre Spende an das TierQuarTier Wien ist steuerlich absetzbar und wird automatisch und in verschlüsselter Form von uns an das Finanzamt übermittelt. Ihre Spende wird dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.

 

Spendenabsetzbarkeit einfach erklärt

In diesem Video vom Bundesministerium für Finanzen wird in knapp drei Minuten erklärt, was Sie zur automatischen Spendenabsetzbarkeit wissen sollten.

Tipps zur Spenden-absetzbarkeit

 

Spenden von der Steuer absetzen

Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück. Das bedeutet, Sie können mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben!

6 Tipps für richtiges Spenden

 

  1. Sie können dem TierQuarTier Wien mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben (Beispiel: Wenn Sie 100 Euro spenden, erhalten Sie 35 Euro vom Staat zurück – im Falle eines Steuersatzes von 35% – die Spende kostet Sie daher tatsächlich nur 65 Euro)
  2. Ihre Spende ist bis zur maximalen Grenze von 10 Prozent Ihres Jahreseinkommens (bei Unternehmen bis zu 10 Prozent des Gewinns) steuerlich absetzbar
  3. Bitte heben Sie Einzahlungsbeläge, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. als Nachweis auf – es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist
  4. Für Barspenden erhalten Sie von uns eine Spendenbestätigung
  5. Identifizieren Sie sich auf jeder Spendenbestätigung eindeutig mit Ihrem vollständigen Namen.
  6. Anonyme oder unvollständig bekanntgegebene Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden!

 

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