TierQuarTier Wien
Ostern für unsere Tiere
Schenken Sie jetzt Freude, wo sie dringend gebraucht wird.
Ostern steht vor der Tür und unsere Schützlinge freuen sich schon sehr darauf – helfen Sie, die Osternester unserer Vierbeiner zu füllen!
Für viele Tiere – egal ob Neuankömmlinge oder jene die bereits länger im TierQuarTier auf ihr Für-Immer-Zuhause warten – sind Feste wie Ostern besonders einsam und hoffnungslos.
Traumatisiert und vernachlässigt kommen die Tiere zu uns ins TierQuarTier. Sie verstehen nicht, warum sie verstoßen wurden und warum ihnen dieses Leid angetan wurde.
Ohne eine eigene Familie müssen sie Ostern im Tierheim verbringen – lassen wir sie nicht alleine!
Helfen Sie uns, unseren Fellnasen eine Freude zu bereiten
Mit einem Osternest machen Sie den Hunden, Katzen und Kleintieren zu diesem Anlass eine besondere Freude. Bitte lassen Sie die Tiere nicht im Stich und füllen Sie ein Osternest für unsere Schützlinge.
Ihre Spende für…
...unsere Hunde:
- Kong Extreme (Größe XXL)
- Kauartikel und Leckerlis
- Y-Brustgeschirre (Größen L und XL)
- Halsbänder (Größen L bis XXL)
- Hundebetten
- Schleckmatten
...unsere Samtpfoten:
- Feliway-Spray und Baldrian-Tropfen
- Kuscheldecken
- Kuschelhöhlen und -bettchen,
- Leckerlies
...unsere kleinsten Bewohner:
- Kaninchenhäuser (Größe XXL)
- Meerschweinchenhäuser (Größe XL)
- und verschiedenste Variationen von köstlichen Kräutern, wie beispielsweise Löwenzahn, Brennessel, Johanniskraut, Pfefferminz und Fenchel
Tipps zur Spenden-absetzbarkeit
Spenden von der Steuer absetzen
Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück. Das bedeutet, Sie können mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben!
Automatische Regelung der Spendenabsetzbarkeit
Spenden an das TierQuarTier Wien sind seit dem 06.12.2018 steuerlich absetzbar.
Ihre Spende an das TierQuarTier Wien ist steuerlich absetzbar und wird automatisch und in verschlüsselter Form von uns an das Finanzamt übermittelt. Ihre Spende wird dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt.