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Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis
Was ist der Sachkundenachweis?
Seit dem 1. Juli 2019 ist in der Stadt Wien die Absolvierung des Sachkundenachweises vor Anschaffung eines Hundes gesetzlich vorgeschrieben. Ausgenommen davon sind Personen, die in den vorausgehenden zwei Jahren einen Hund in Wien gehalten haben. Diese müssen die Haltung mittels behördlicher Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe für diesen Zeitraum nachweisen.
Ziel vom Sachkundenachweis ist es, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter in einem mehrstündigen Kurs notwendige Grundkenntnisse über die Hundehaltung erwerben. Es werden wichtige Informationen über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermittelt.
Inhalt der Sachkundenkurse
– grundsätzliche Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes,
– Kenntnisse über Hundehaltung,
– Entwicklung, Pflege und Gesundheit von Hunden,
– Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung,
– das Lernverhalten von Hunden sowie
– Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften.
Die Kosten für den Sachkundenachweis betragen € 40,– pro Person. Dauer des Sachkundenachweises: mindestens vier Stunden.
Weitere Informationen unter: www.hunde-kunde.at.