TierQuarTier Wien
Chip-Pflicht bei Hunden
© TierQuarTier Wien/Houdek
Seit dem 1. Jänner 2010 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre in Österreich gehaltenen Hunde mit einem elektronisch ablesbaren Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Wichtig: Ein Chip ohne Registrierung ist sinnlos! Um gefundene, gechippte Tiere ihrer Besitzerin bzw. ihrem Besitzer auch zuordnen zu können, sind Daten wie der Zifferncode und Kontaktdaten der Besitzerin oder des Besitzers in einer Datenbank anzulegen. Nur dann, wenn der Hund korrekt registriert und gechippt ist, lassen sich lange Aufenthalte in einem Tierheim vermeiden und die schnelle Heimkehr des Hundes zur Besitzerin bzw. zum Besitzer ist möglich.
Vom TierQuarTier Wien vermittelte Hunde und Katzen werden kostenlos vom TierQuarTier Wien in entsprechenden Datenbanken registriert. Mehr Informationen: Link
Weiterführende Informationen zum Thema „Chip-Pflicht bei Hunden“ erhalten Sie hier:
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Heimtierdatenbank
- wien.gv.at: Infovideo „Auf den Hund gekommen“